Sofortüberweisung: Unzumutbares Zahlungsmittel

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag (18.07.2017 – Az.: KZR 39/16) ein Urteil des OLG Frankfurt von Juni 2015 bestätigt: Der Service der SOFORT GmbH stellt als einziges kostenfreies Zahlungsmittel ein »unzumutbares Zahlungsmittel« dar.

Ich finde ja, dass der Service Sofortüberweisung aus Sicherheits- und Datenschutzgründen sofort geschlossen werden sollte. Als Zahlender übermittelt man neben Zugangsdaten (bspw. Kontonummer, PIN, gültige TAN) auch die Überweisungsdaten an einen Dritten. Wer hat sich sowas eigentlich ausgedeacht? Unter anderem kommt hier die Sorgfaltspflicht gleich mit unter die Räder.

Ein Blick in die Datenschutzerklärung genügt eigentlich, um einen hohen Bogen um solche Dienste zu machen.

Auszug aus »Was prüfen wir und welche personenbezogenen Daten erheben wir dabei?«

[…] Vom Kontostand ziehen wir dabei noch nicht verbuchte Umsätze (z.B. vorgemerkte Überweisungen) ab.

Bei Überweisungen mit erhöhtem Missbrauchsrisiko prüfen wir zudem, ob zu Ihrem Konto beauftragte SOFORT Überweisungen der letzten 30 Tage erfolgreich ausgeführt wurden. Wenn und soweit solche SOFORT Überweisungen in unserem System gespeichert sind, prüfen wir hierzu anhand der Umsatzdaten Ihres Kontos, ob die Transaktionen tatsächlich gebucht wurden (z.B. Abgleich von Betrag und Betreff).

Wir erheben die für diese Prüfungen erforderlichen Daten online. Teilweise können wir dabei spezielle Software-Schnittstellen Ihrer Bank nutzen (z.B. nach dem HBCI Standard für Electronic Banking). Alternativ ruft unser System die Daten über die Benutzeroberfläche Ihres Onlinebanking-Zugangs automatisiert ab, so als würden Sie sich dort selbst einloggen. Wenn Sie mehrere Konten über Ihren Online-Banking-Zugang verwalten, zeigt Ihnen unsere Software nach dem Login die zur Verfügung stehenden Giro-Konten zur Auswahl an. Informationen bezüglich nicht ausgewählter Konten, insbesondere die Kontonummer und der jeweilige Saldo dieser Konten, werden von uns nicht genutzt und nicht gespeichert.

Zugang zu weiteren Konten über die HBCI-Schnittstelle und Auslesen der Umsätze? Ach komm, was kann da schon schief gehen?

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