WhatsApp: Datenschutzkonforme Nutzung möglich?

1. RechtsverletzungWhatsApp datenschutzkonform

Am 15.05.2017 hat ein Beschluss am Amtsgericht Bad Hersfeld für Aufsehen gesorgt. Ein Richter hat einer Mutter auferlegt, sie möge von allen WhatsApp-Kontakten ihres elfjährigen Sohnes, eine schriftliche Einverständniserklärungen einholen – andernfalls dürfe das Kind die App nicht weiter nutzen. Die Begründung des Richters: Wegen der ungeklärten Datenweitergabe durch WhatsApp an das Mutterunternehmen Facebook sei die Nutzung ohne solche Einverständniserklärungen rechtswidrig, das Kind sei daher der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt.

Ob Privatnutzer nun tatsächlich Gefahr laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, ist allerdings umstritten. Denn es ist fraglich, ob bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz auch Privatpersonen abmahnfähig sind, die WhatsApp ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten nutzen (siehe § 1 Abs.2 Nr.3 BDSG). Um das zu klären bedarf es also zunächst einer Abmahnung, die dann mehrere Instanzen durchlaufen müsste, bevor Klarheit herrscht.

Es herrscht also vor allem eines: Unklarheit. Die rechtliche Unklarheit können wir an dieser Stelle nicht beseitigen, aber ich möchte euch im vorliegenden Beitrag Möglichkeiten aufzeigen, mit der ihr die umstrittene Übermittlung der Telefonnummern aus dem Adressbuch unterbinden könnt.

2. Ein Blick in die AGBs

Nach der Installation von WhatsApp muss ein neuer Nutzer zunächst den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen. Präziser: Den »WhatsApp Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie«. Hand auf’s Herz. Habt ihr die AGBs gelesen und verstanden, bevor ihr eure Zustimmung gegeben habt? Die allermeisten werden eben dies vermutlich nicht getan haben – zugegeben, der grüne Button mit der Aufschrift »ZUSTIMMEN UND FORTFAHREN« ist auch deutlich verlockender, als irgendwelche, von Juristen verfasste, AGBs zu lesen.

AGB

Ein Fingertipp auf »ZUSTIMMEN UND FORTFAHREN« bedeuten allerdings (Zitat aus dem Beschluss):

Es wird hierzu argumentiert, dass der Nutzer infolge der Installation und des – in jedem Fall von ihm letztlich per Klick bestätigten, wenn auch nicht tatsächlich durchgeführten – Durchlesens der AGB von WhatsApp sich bewusst dafür entscheide, zum Mittelsmann des dahinterstehenden Unternehmens WhatsApp Inc. und deren Geschäftsmodell zu werden. Dies bedeute, dass der Nutzer sich gleichsam zum verlängerten Arm des Betreibers WhatsApp Inc. sowie ebenfalls dessen Mutterkonzerns Facebook Inc. mache und für deren Geschäftstätigkeit umfassend mit einstehe.

Nach der Argumentation des Gerichts werdet ihr also nach der Einwilligung in die AGBs zum »verlängerten Arm des Betreibers«. Werfen wir doch mal einen Blick in die umstrittenen AGBs von WhatsApp.

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2.1 Adressbuch

Unter »Über unsere Dienste«:

Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Und wer hat sich von seinen Kontakten eine schriftliche Einverständniserklärungen geholt, die ihn dazu autorisiert, die Telefonnummern an WhatsApp zu übermitteln? Ich kenne niemanden – weiß aber im Gegenzug, dass meine Nummer in diversen Adressbüchern schlummert, deren Besitzer WhatsApp verwenden.

2.2 Geschäftliches Umfeld

Ebenfalls interessant ist eine Passage unter »Zulässige Nutzung unserer Dienste«:

Du darfst auf unsere Dienste nur für rechtmäßige, berechtigte und zulässige Zwecke zugreifen bzw. sie für solche nutzen. Du wirst unsere Dienste nicht auf eine Art und Weise nutzen (bzw. anderen bei der Nutzung helfen), die:

[…]

(f) irgendeine nicht-private Nutzung unserer Dienste beinhaltet, es sei denn, dies wurde von uns genehmigt.

Das bedeutet, dass die Nutzung von WhatsApp im geschäftlichen Umfeld eigentlich nur dann erlaubt ist, wenn dies von der WhatsApp Inc. genehmigt wurde.

2.3 Kooperation mit Facebook

Im Jahr 2014 wurde WhatsApp von Facebook gekauft. Ursprünglich sollten sich dadurch keine Veränderungen für den Nutzer ergeben – jedenfalls hatten das die Betreiber bei der Übernahme hoch und heilig versprochen. Nach über zwei Jahren wurde das Versprechen dann gebrochen:

[…] Durch die Zusammenarbeit mit Facebook haben wir mehr Möglichkeiten, z. B. können wir grundlegende Kennzahlen über die Häufigkeit, mit der Benutzer unsere Dienste verwenden, verfolgen, und besser gegen Spam auf WhatsApp vorgehen. Indem deine Telefonnummer mit den Facebook-Systemen verbunden wird, kann Facebook dir besser Freunde vorschlagen und dir passendere Werbung anzeigen, falls du einen Account dort haben solltest. Du könntest z. B. Werbung von einem Unternehmen sehen, mit dem du bereits in Kontakt standst, anstatt eines vorgeschlagen zu bekommen, von dem du noch nie gehört hast. […]

Gegen diese Übermittlung bzw. den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook liegt aktuell ein Gerichtsbeschluss vor. Demnach darf Facebook keine Daten deutscher Nutzer des Kurzmitteilungsdienstes WhatsApp nutzen. Gegen diesen Datenaustausch hat auch die Verbraucherzentrale Bundesverband Klage eingereicht.

Worauf ich in diesem Kontext allerdings eigentlich hinweisen möchte: AGBs sind niemals statisch, sondern unterliegen kontinuierlichen Veränderungen. Nur weil WhatsApp in der Vergangenheit mal versprochen hat, eure Kommunikation nicht mitzulesen oder Werbung einzublenden, bedeutet das nicht, dass sie es vielleicht mal tun werden. Aber grämt euch nicht, ihr werdet davon dann zeitnah über die AGBs erfahren, denen ihr dann für die weitere Nutzung von WhatsApp erneut zustimmen müsst.

3. Telefonnummern-Upload unterbinden

Die Datenweitergabe an WhatsApp verstößt im Grunde gegen deutsches Recht, auch wenn sich WhatsApp bzw. Facebook wohlwissend dagegen in den AGBs »abgesichert« hat. Letztendlich muss der Nutzer ja den AGBs zustimmen bzw. dafür sorgen, von all seinen Kontakten eine Einverständniserklärung eingeholt zu haben, die ihn dazu berechtigt, die Telefonnummern hochzuladen. Wir alle wissen: Das macht keiner und leider ist es vielen WhatsApp-Nutzern auch herzlich egal, ob und welche Daten sie an WhatsApp bzw. Facebook weitergeben und dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen im Grunde ge­flis­sent­lich ignorieren. Im Grunde sollte spätestens seit dem Gerichtsbeschluss jedem WhatsApp-Nutzer klar geworden sein, dass die Übermittlung von Telefonnummern nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt darstellt.

Was also tun, um die umstrittene Übermittlung der Telefonnummern zu unterbinden? Wie wir im Folgenden gleich sehen werden, ist es eigentlich für jeden Android- und iOS-Nutzer ganz einfach, die Übermittlung zu verhindern. Fraglich ist dann nur, ob WhatsApp überhaupt noch benutzbar ist. Oder anders formuliert: Ob Nutzer bereit sind, diese »Einschränkung« in Kauf zu nehmen, um rechtlich auf der »sicheren Seite« zu stehen.

3.1 Findet ein kompletter Adressbuch-Upload statt?

Bevor ich euch aufzeige, wie ihr die Übermittlung der Telefonnummern unterbinden könnt, möchte ich kurz auf ein Gerücht eingehen, das sich jetzt schon seit Jahren eisern hält. In Zusammenhang mit der Datenübermittlung an WhatsApp wird oftmals behauptet, dass das komplette Adressbuch, also inklusive Namen, Telefonnummern und weiteren Details, übertragen wird. Das ist nicht korrekt. An WhatsApp wird neben der eigenen Telefonnummer, »lediglich« die Telefonnummer eines gespeicherten Kontakts übermittelt. Das habe ich mehrfach bei eigenen Datenmitschnitten feststellen bzw. beobachten können. Die Behauptung ist also falsch, dass das »komplette« Adressbuch übermittelt wird.

3.2 Holzhammermethode (Android & iOS)

Mit dem (perfiden) Android-Berechtigungsmodell könnt ihr ab Android 6.x entscheiden, ob ihr WhatsApp Zugriff auf die Kontakte erteilt. Direkt nach der Installation werdet ihr von WhatsApp sogar gefragt, ob ihr den Zugriff erlauben / verweigern wollt.

Kontakte Zugriff

Ihr könnt eure einmal getroffene Entscheidung an einer anderen Stelle jederzeit ändern. Über »Einstellungen -> Apps -> WhatsApp -> Berechtigungen« könnt ihr entscheiden, ob WhatsApp auf die Kontakte zugreifen darf oder eben nicht.

Berechtigung

Für iOS-Nutzer gilt im Grunde dasselbe. Über »Einstellungen -> Datenschutz -> Kontakte -> WhatsApp« könnt ihr den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte reglementieren.

Was passiert nun wenn ihr den Zugriff auf die Kontakte unterbindet? Dann bekommt WhatsApp die Telefonnummern eurer Kontakte nicht (mehr) übermittelt. Das bedeutet allerdings auch: WhatsApp kann nicht feststellen, welcher Kontakt WhatsApp benutzt. Je nachdem, ab welchem Zeitpunkt ihr den Zugriff auf die Kontakte unterbindet, bedeutet das für die Praxis:

  • Ihr habt den Zugriff unmittelbar nach der Installation verboten: Es werden euch keine Kontakte bzw. WhatsApp-Nutzer angezeigt. Damit ihr mit jemandem chatten könnt, müsst ihr innerhalb von WhatsApp darauf warten angeschrieben zu werden.
  • Ihr nutzt WhatsApp bereits und verbietet den Zugriff auf die Kontakte nachträglich: Zu bereits bestehenden Chats wird euch anstatt der Name eures Chat-Partners lediglich seine Telefonnummer eingeblendet. Dennoch ist es problemlos möglich, bestehende Chats einfach weiterzuführen. Wenn sich allerdings jemand bei WhatsApp registriert, der es bis dato nicht genutzt hat, werdet ihr diesen Kontakt nicht automatisch in der WhatsApp Kontakte-Liste sehen. Wer einen neuen Chat mit einem Kontakt initiieren möchte, der muss wiederum warten, bis er angeschrieben wird.

Ist diese »datenschutzkonforme« Nutzung praxistauglich? Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Zunächst ist es natürlich mühselig jemanden zu kontaktieren bzw. eigentlich kontaktiert zu werden. Weiterhin lassen sich die Teilnehmer von bereits bestehenden Chats nicht einfach über den dazugehörigen Namen im Adressbuch erkennen – sondern eben lediglich über die Telefonnummer.

3.3. Feingranular mit XPrivacy (Android)

Der normalsterbliche Nutzer kann dieses Unterkapitel getrost überspringen. Wer allerdings ein gerootetes Android Gerät einsetzt, XPrivacy verwendet und dann auch noch WhatsApp-Nutzer ist, der kann weiterlesen.

Über XPrivacy besteht die Möglichkeit für jeden Kontakt einzeln zu entscheiden, ob WhatsApp Zugriff erhält. Wie das im Detail funktioniert, könnt ihr unter dem Beitrag »Contact aliases (restricting Whatsapp Contacts with XPrivacy)« auf GitHub nachlesen.

3.4 Samsung Secure Folder

Nutzer eines aktuellen Samsung Geräts (Android) mit Secure Folder Funktion, können WhatsApp relativ einfach vom Rest des Systems und der Kontakte trennen:

Zum Thema datenschutzkonforme Nutzung von WhatsApp habe ich, einen für mich – und vielleicht auch für andere – gangbaren Weg gefunden, sofern man ein aktuelles Samsung Gerät nutzt. Ich habe mich lange gesträubt WhatsApp zu nutzen, eben wegen der Weitergabe von Daten aus meinem Adressbuch. […]

Nach dem Upgrade auf ein Samsung A3 (2017) bin ich über den dortigen »Sicheren Ordner« gestolpert und nach etwas Recherche u.a. auch auf diesen Beitrag gestoßen.

Ich hab mir den »Sicheren Ordner« eingerichtet, WhatsApp dort direkt aus dem Playstore installiert und mit einer Sipgate-Festnetznummer registriert. Der »Sichere Ordner« enthält anfangs ein leeres Adressbuch. Dort speichere ich nur die Nummern von Leuten, von denen ich weiß, das sie bei WhatsApp sind. WhatsApp hat keinen Zugriff auf mein normales Adressbuch und auch sonst auf keine Medien außerhalb des »Sicheren Ordners«. Wenn man z.B. ein Foto verschicken will, muss man das erst in den »Sicheren Ordner« verschieben/kopieren oder innerhalb des »Sicheren Ordners« aufnehmen. Ansonsten lässt sich WhatsApp normal benutzen. Selbst eingehende Nachrichten werden signalisiert.

Einschränkung bei der Nutzung ist eventuell, dass man den »Sicheren Ordner« vor Benutzung (von Apps) erst entsperren muss.

Update

11.12:2017: Der Hinweis erreichte mich per E-Mail. Danke an Mike.

4. Was macht WhatsApp eigentlich mit den Telefonnummern?

WhatsApp benutzt eure bzw. die Telefonnummer eurer Kontakte als sogenannten »Unique Identifier« – also eine Ziffern- oder Zeichenkombination mit dem sich bspw. Hardware, Software, Personen etc. eindeutig identifizieren lassen. Bereits vor der Nutzung von WhatsApp müsst ihr euch daher mit eurer Telefonnummer registrieren. Gleiches gilt für eure WhatsApp-Kontakte, die ihr in eurem Telefonbuch gespeichert habt. Auch diese haben sich mit ihrer Telefonnummer bei WhatsApp registriert.

Die Übermittlung der Telefonnummern aus eurem Adressbuch an WhatsApp dient zunächst also einem ganz einfachen Zweck: WhatsApp weiß, wer von euren Kontakten ebenfalls WhatsApp nutzt und kann euch diese dann direkt in WhatsApp einblenden. Das ist äußerst bequem, da ihr von (fast) jedem Kontakt in eurem Adressbuch auch die Telefonnummer hinterlegt habt und diese Kontakte innerhalb von WhatsApp erreichbar sind.

Doch was passiert eigentlich mit den Telefonnummern eurer Kontakte, die bei WhatsApp kein Konto haben? Ein »Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA)« aus dem Jahr 2013 gibt darauf (möglicherweise) eine Antwort:

Out-of-network numbers are stored as one-way, irreversibly hashed values. WhatsApp uses a multi-step treatment of the numbers, with the key step being an “MD5” hash function. The phone number and a fixed salt value serve as input to the hash function, and the output is truncated to 53 bits and combined with the country code for the number. The result is a 64-bit value which is stored in data tables on WhatsApp’s servers. According to WhatsApp, this procedure is designed to render out-of-network numbers (i.e., the mobile numbers of non-users) anonymous.

Nach Auffassung von WhatsApp ist eine Telefonnummer, die mit der MD5-Hashfunktion und einem festen Salt auf 53-Bit »geschrumpft« wird und anschließend gemeinsam mit der Landesvorwahl als 64-Bit Wert gespeichert wird, anonymisiert. Fakt ist: Mit diesem Verfahren lässt sich keine ausreichende Anonymisierung erreichen. Binnen weniger Minuten ließen sich alle »anonymisierten« Telefonnummern leicht wieder rekonstruieren.

Halten wir also fest: Ja, WhatsApp »anonymisiert« die Telefonnummern von Nicht-Nutzern. Nein, die Anonymisierung ist nicht ausreichend. Im Grunde darf die Telefonnummer von Nicht-Nutzern nicht dauerhaft gespeichert werden, egal in welcher Form. Eine Nummer dürfte erst dann dauerhaft abgelegt werden, wenn sich jemand selbst für die Nutzung des Dienstes entscheidet und sich registriert. Alles andere ist eigentlich nicht akzeptabel.

5. Kein Freund von WhatsApp

Wer den Kuketz-Blog schon länger verfolgt, der weiß: Ich bin kein Freund von WhatsApp. In der Vergangenheit hatte ich bereits einige Beiträge zu WhatsApp verfasst:

Zum Thema »Messenger« passt auch mein Kommentar »Den idealen Messenger wird es nie geben«.

Hinweis

Bitte vermeidet in den Kommentaren die Empfehlung von anderen Messengern. Wir können gerne über WhatsApp bzw. die Zugriffssperre auf das Adressbuch diskutieren, aber wir müssen jetzt nicht wieder einen »Messenger-Krieg« vom Zaun brechen und jeden Messenger einzeln beleuchten. Danke euch!

6. Fazit

Sowohl Android- (ab 6.x), also auch iOS-Nutzer können die umstrittene Übermittlung der Telefonnummern verhindern, indem sie den Zugriff auf die »Kontakte« sperren. Wer den Zugriff auf die Kontakte bzw. das Adressbuch unterbindet, der wird zunächst »verwirrt« sein. Denn anstatt der Name einer Person wird lediglich die Telefonnummer angezeigt. Inwieweit dies praxistauglich ist sollte jeder für sich selbst entscheiden. Der Vorteil: Die Telefonnummer von Nicht-Nutzern wird nicht mehr ungefragt an einen US-amerikanischen Dienstleister übermittelt – eine schriftliche Einverständniserklärung ist damit obsolet.

Die Übermittlung der Telefonnummer ist allerdings nicht nur bei WhatsApp umstritten. Auch andere Messenger wie Signal oder Telegram nutzen als Identifier die Telefonnummer. Diese Praktik ist nicht zwangsläufig ein »Staatsverbrechen«, wird allerdings noch immer kontrovers diskutiert. Nach meiner Auffassung ist die Verwendung der Telefonnummer durchaus legitim, allerdings unter der Voraussetzung, dass Telefonnummern entsprechend sensibel behandelt und nicht dauerhaft irgendwo gespeichert werden. Bei WhatsApp kommt neben der dauerhaften Speicherung von Telefonnummern noch die Datenweitergabe an Facebook hinzu – eigentlich ein No-Go.

Über den Autor | Kuketz

Mike Kuketz

In meiner freiberuflichen Tätigkeit als Pentester / Sicherheitsforscher (Kuketz IT-Security) schlüpfe ich in die Rolle eines »Hackers« und suche nach Schwachstellen in IT-Systemen, Webanwendungen und Apps (Android, iOS). Des Weiteren bin ich Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit an der Dualen Hochschule Karlsruhe, sensibilisiere Menschen in Workshops und Schulungen für Sicherheit und Datenschutz und bin unter anderem auch als Autor für die Computerzeitschrift c’t tätig.

Der Kuketz-Blog bzw. meine Person ist regelmäßig in den Medien (heise online, Spiegel Online, Süddeutsche Zeitung etc.) präsent.

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Diskussion

22 Ergänzungen zu “WhatsApp: Datenschutzkonforme Nutzung möglich?”

  1. Comment Avatar Blogleser sagt:

    Hi Mike,

    bei der Telefonnummer-Diskussion vermisse ich immer was:

    Was ist, wenn ich mir im Ausland eine anonyme SIM-Karte kaufe und die einmalig zur Aktivierung von WA oder Signal nutze? Anschließend packe ich die SIM-Karte einfach weg und nutze sie nicht.

    Wie soll hier jemand mehr über mich wissen, als wenn ich eine Jabber-ID habe?

    Bin gespannt auf eine Antwort!

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Das ist hier nicht der Punkt, sondern: Die Telefonnummern deiner Kontakte wird an WhatsApp übermittelt. Hast du von all denen eine Einverständniserklärung eingeholt oder nutzen die WhatsApp ähnlich »anonym« wie du? ;-)

  2. Comment Avatar Anonymous sagt:

    Moin,

    der Titel lautet „WhatsApp: Datenschutzkonforme Nutzung möglich?“, aber der Artikel erklärt nirgendwo, was datenschutzkonform bedeutet oder verlinkt auf eine allgemein anerkannte Definition.
    Aus meiner Sicht ist die Frage unbeantwortet.
    Danke.

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Ich wüsste nicht, dass eine allgemein anerkannte Definition zu dem Begriff existiert. Ich meine aber, im Zusammenhang mit dem Artikel sollte hervorgehen, was datenschutzkonform in diesem Kontext bedeutet: Ein Übermittlung der Telefonnummern an WhatsApp wird unterbunden.

  3. Comment Avatar Petra sagt:

    Hi Mike,

    wieder ein interessanter Beitrag.

    Ich frage mich nur: Wenn ich E-Mail-Kontakte online speichere oder XMPP Kontakte, handele ich dann nicht auch rechtswidrig, weil das personenbezogene Daten sind? Also kann ich doch auch E-Mail und XMPP nicht datenschutzkonform nutzen?

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Wo speicherst du denn deine E-Mail Kontakte online? Hier kommt es eben auf den Anbieter an. Man ist ja auch nicht gezwungen die Kontakte online zu speichern.

      Bei XMPP sehe ich das Problem nicht. Wer XMPP nutzt hat auf einem XMPP-Server einen Account. Bei diesem Account wiederum sind alle weiteren XMPP-Kontakte vermerkt – also eben jene, die auch XMPP nutzen.

  4. Comment Avatar chrys sagt:

    Nabend! Wenn ich das richtig rauslese, spricht also nichts gegen WA wenn alle meine Kontakte den Upload der Nummern deaktivieren, richtig? Dann sind ja immer nur die eigenen Nummern betroffen und über die kann jeder Teilnehmer selbst bestimmen.

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Gegen WhatsApp spricht neben dem Telefonnummern-Upload und dem »Sharing« mit Facebook noch einiges.
      – Zentraler Dienst
      – Auswertung der Metadaten (soziales Netz)
      – Nicht Open-Source (Blackbox)
      – […]

      Ich finde WhatsApp insgesamt keinesfalls empfehlenswert, aber interessant, dass du das offenbar dem Artikel entnommen hast.

  5. Comment Avatar David sagt:

    Wieder ein ganz hervorragender und fundierter Beitrag zu einem aktuellen Thema (das nicht nur Nerds interessiert) und fast jeden betrifft.
    Danke Mike!

  6. Comment Avatar Unknown sagt:

    Hallo Mike, hervorragender Artikel. Ich finde die Betrachtung aus Sicht des gewerblichen Umfelds hätte noch detaillierter sein können. Es ist doch heute gerade so, daß Mitarbeiter nicht nur Arbeitszeiten/ Schichten/ Projekte und Kundendaten unbedarft preisgeben. Die eigentliche Gefahr besteht in der Verwertung von AI/KI/Expertensystemen. Dazu braucht man Kai Schlieters Buch „Herrschaftsformel“ noch nicht einmal zu kennen, um eine Ahnung zu bekommen, was ein solches System für Erkenntnisse daraus ziehen kann. „Wie steht Person X zu Person Y?“, „Arbeitet der Mitarbeiter X effizient?“

  7. Comment Avatar Günter sagt:

    Hallo Mike,

    vielen Dank für deinen erstklassigen Artikel. Ich betreibe WhatsApp praktisch seit den Anfangstagen so wie von Dir geraten, ohne Zugriff auf Kontakte (iOS).

    zu Punkt 3.1 Adressbuch zu WhatsApp hochladen: wie weiß WhatsApp oder Facebook, welche meiner drei Telefonnummern, die ich von Mike Kuketz habe, jene Mobilnummer ist, die bei ihnen registriert ist? Meines Erachtens wird das gesamte Telefonbuch kopiert (wenigstens mit den Nummern), so wie es viele andere Anbieter handhaben (erstes Beispiel war das famose Viber, welche mir bestätigt haben, dass sie eine Kopie meines Adressbuchs realtime ziehen und dass sie es überdies auch nach der Löschung meines Accounts bis zu 6 Monate weiter speichern…..) oder wenigstens durchgestöbert.

    zu Punkt 3.2: unter iOS kann man nur „warten“, bis jemand schreibt, selbst kann kein Chat gestartet werden.

    Danke und liebe Grüße.

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      WhatsApp überträgt das gesamte Adressbuch, allerdings ausschließlich die Telefonnummern – das können pro Kontakt auch mehrere sein. WhatsApp weiß also für jede Nummer:
      – Diese ist registriert bzw. hat ein Konto bei WhatsApp
      – Diese Nummer hat (bisher) kein Konto
      Diese Information genügt, um innerhalb von WhatsApp andere WhatsApp-Nutzer (die man selbst im Adressbuch hat) angezeigt zu bekommen. Das steht aber auch nochmal unter Ziffer 3.1 und Ziffer 4 im Artikel.

  8. Comment Avatar Udo sagt:

    Die Frage dabei ist doch: wer will mir denn nachweisen, dass ICH es war, der dafür gesorgt hat, dass die fragliche Telefonnummer jetzt bei WhatsApp ond/oder Facebook gespeichert ist?

    Wenn ich WhatsApp inzwischen ohne Zugriff auf das Adressbuch fahre, kann ich dennoch der Schuldige gewesen sein. Oder eben nicht.

    Heisst: wer nicht mein Smartphone als Momentaufnahme mit aktiviertem Adressbuchzugriff sieht, kann mir überhaupt nichts vorwerfen.

    Oder hab ich was übersehen?

  9. Comment Avatar Mario sagt:

    Ich benutze WhatsApp auch ohne Nummernübertragung. Registriert mit einer PrePaid-Karte, die mittlerweile auch nicht mehr gültig ist.
    Einziger Nachteil, wie in einem anderem Kommentar schon geschrieben, dass man keinen neuen Chat beginnen kann; man kann keine Nummer eingeben. Für Gruppenchats reicht das aber allemal.

    Danke für den tollen Artikel!

  10. Comment Avatar Roman sagt:

    Hallo Mike!

    Suche schon lange nach einer Lösung für diese Problemstellung.

    1. Zu Xprivacy. Unter Android MM (6.0) klappt die selektive Auswahl von Kontakten leider nicht mehr. Das Problem wurde in github diskutiert. (siehe XPrivacy@github)
    Weiters sieht es so aus, dass die Entwicklung von Xprivacy eingestellt wurde! Der letzte ChangeLog-Eintrag ist bereits 2 Jahre alt. (siehe auch reddit.com)

    2. Wäre „Android at Work“ oder andere BYOD-Lösungen ggf ein Möglichkeit WhatsApp und anderen Messengern nur eine selektive Auswahl von Kontakten anzubieten. Gibt es dazu Erfahrungen?

    3. Kontakte Verwaltung unter Android Marshmallow (Getestet mit LG G3 6.0)
    WhatsApp zeigt damit nur jene Kontakte die auch in der Kontakte-App angezeigt werden!
    Konfiguration: Kontakte-App/Einstellungen/Kontakte anzeigen/Anpassen
    Hier kann man jene Konaktgruppen wählen, die sichtbar sein sollen.
    Der Zugriff auf die anderen (ausgefilterten) Kontakte ist jedoch weiterhin über die Kontakte-App möglich. Im Registerblatt „Kontakte“ und unter WhatsApp werden dann nur mehr die ausgewählten Konktakte angezeigt, über die anderen Registerblätter in der Kontkate-App sind weiterhin alle Kontakte abrufbar.
    Es bleibt jedoch die Frage, ob dieser Filter WhatsApp daran hindert das gesamte Telefonbuch abzugreifen oder dies nur der Darstellung dient.
    Und, ob dies generell bei Marshmallow funktioniert kann ich nicht sagen!

    Grüße!

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Hallo Roman,

      zu 1.)
      Ja ist mir bekannt, es funktioniert aber immer noch und ich wollte es erwähnen, falls es jemand nutzt.

      zu 2.)
      Möglich. Weiß ich nicht.

      zu 3.)
      Das scheint mir LG ROM-spezifisch zu sein. Habe auf zwei Geräten geschaut (keine LGs) bei denen das nicht funktoniert. Wäre aber interessant, ob das generell funktioniert oder WhatsApp dennoch alle Nummern abgreift – vorbei am Filter.

  11. Comment Avatar Anonymous sagt:

    Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat es sich wohl sehr einfach gemacht, indem es jedem Whatsapp-Nutzer aufbürdet, das faktisch Unmögliche zu leisten. Vielleicht wollte es den Fall ja nur von Tisch haben… Denn erst wenn Whatsapp JEDEM Nutzer die Möglichkeit der Selektierung seiner Adressen ermöglicht -in meinen Augen eine Bringschuld von Whatsapp-, kann die Entscheidung dieses Gerichts schlüssig als ausgewogen überzeugen. Gruß Kurt

    • Comment Avatar Mike Kuketz sagt:

      Die Verantwortung liegt nicht alleine bei WhatsApp. Auch wenn der Beschluss womöglich befremdlich ist, so zeigt er auch eines: Der Nutzer kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen, er macht sich -wie im Text auch aufgezeigt- durch die »blinde« Verwendung von WhatsApp zum verlängerten Arm eines Dienstleisters.

      • Comment Avatar Anonymous sagt:

        Hallo Mike, dass die Verantwortung ausschließlich bei Whatsapp läge, habe ich auch nicht gemeint -das wäre in der Tat absurd. Da stimme ich dir voll und ganz zu. Es wird jedoch gerne außer acht gelassen, dass Firmen wie Whatsapp ganze Heerscharen von ausgebufften Anwälten bezahlen (weil sie es können!). Ein gewöhnlicher User eben nicht und der wäre nur einerseits noch mit Lesen beschäftigt, würde er jede Zeile von AGBs zu jedem Vertrag den er je abschließt Wort für Wort lesen und andererseits mit dem Verstehen des Gelesenen zudem regelmäßig total überfordert. Hierin sehe ich ein Ungleichgewicht, welches bei Urteilen dieser Art seinen quasi als Ausgleich einen Niederschlag dadurch finden sollte, dass es eben Whatsapp nicht so leicht gemacht wird, sich aus der eigenen Verantwortung durch einfache Berufung auf die AGBs zu stehlen. Das haben die Richter -so hat es den Anschein- nicht angemessen berücksichtigt. Gruß Kurt

  12. Comment Avatar RedBlue sagt:

    Super Artikel Herr Kuketz, danke!

    Was ich allen „gutgläubigen“ WA Nutzern dringend raten würde: Speichert niemals Nummern von Ärzten, die auf eure mentale Gesundheit schließen lassen. Wer weiß, in ferner Zukunt könnte WA seine AGB wieder einmal ändern, und die Daten an Pharma-Unternehmen verkaufen und plötzlich sieht man Anti-Deppressiva Medikamentenwerbung. Wobei das nicht so schlimm wäre, wie wenn plötzlich Versicherungen eine Police nicht abschließen o. kündigen, weil man mentale Probleme hat. Sagt niemals nie :)

    Kuketz-Leser dürfen diese Info gerne an Ihre gutgläubigen Freunde weiterreichen :)

  13. Comment Avatar Danilo sagt:

    Danke für diesen ausführlichen und hilfreichen Beitrag, Mike!

    Auch ich war mal WhatsApp-Nutzer. Allerdings und glücklicherweise »nur« in Verbindung mit einer Prepaid-SIM, die ich inzwischen durch »Nichtwiederaufladung« in den Ruhestand schicken konnte (Deaktivierung seitens Netzbetreiber). Die WhatsApp-Nutzung selbst hatte ich spätestens seit bekanntwerden der Übernahme sehr stark reduziert und schliesslich auf nahe »0« herabgesenkt.

    Aber -nahzu unmöglich das zu vermeiden- bin natürlich auch ich mit meiner aktiven Mobilfunknummer in diversen Adressbüchern vertreten. Also ist mit nahezu 100%-er Sicherheit davon auszugehen, dass auch diese (meine saubere) aktive Mobilfunknummer in den Datenbanken der beiden weltweit grössten »Virus-Netzwerke« Facebook und WhatsApp schlummert.

    Brennend interessiert mich, wie ich diesbezüglich mein »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« im »Rechtsstaat« verteidigen kann und durchsetzen soll.

HilfeWenn du konkrete Fragen hast oder Hilfe benötigst, sind das offizielle Forum oder der Chat geeignete Anlaufstellen, um dein Anliegen zu diskutieren. Per E-Mail beantworte ich grundsätzlich keine (Support-)Anfragen – dazu fehlt mir einfach die Zeit. Kuketz-Forum

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